fall protection engineering
Wir bieten Wartung für Absturzsicherungs-Systeme
Robert Klein ist seit vielen Jahren Bergführer und hat unsere Produkte maßgeblich mitentwickelt. Er ist der Fachmann, wenn es um Absturzsicherung geht - und das nicht nur im Gebirge.
Er und 2 weitere Kollegen halten die Schulungen, sowohl für Anfänger wie auch Fortgeschrittene.
Wir begleiten Deine Produkte vom Anfang bis zum Ende. Der Lebenszyklus von Absturzsicherungen wird von Parametern wie Umwelteinflüssen, Häufigkeit der Verwendung und Wetter beeinflusst. Wir bestimmen für Dich den Status und beraten bei auftretenden Unregelmäßigkeiten.
Unser Service:
Wartung von permanenten und temporären Absturzsicherungen (PSAgA und Anschlageinrichtungen)
In House Qualitätsmanagement
Reparaturen
SCHULUNG: ANWENDUNG DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAGA) NACH DGUV R 112-198
Um bei Arbeiten in der Höhe und im industriellen Seilzugang in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Höhenarbeiter besonders im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vertraut sein.
Versagen organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich, ist die persönliche Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) notwendig. Diese Art der Anwendung und der spezielle Schutz gegen Absturz sind durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUV-Regel 112-198).
SCHULUNG: PSA gegen Absturz
Die Inhalte vermitteln wir in unseren Schulungen nach DGUV R 112-198 durch einen Sachkundigen. Themen wie die Handhabung der Verbindungsmittel, die Instandhaltung der PSA, die gesetzlichen Bestimmungen oder Materialkunde werden durch praktische Unterweisungen ergänzt.
Die Absturzsicherung - Dein Freund in der Not
Es ist lebenswichtig, dass persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) den höchsten Anforderungen genügen. Und Sie müssen sicher angewendet werden. Vor allem ist es wichtig, dass Mitarbeiter wissen, wie sie sich bei unvorhergesehenen Vorfällen in der Höhe richtig verhalten und was im Falle eines Höhenunfalls zu tun ist.
Für die Schulungen zur Absturzsicherung sind wir bestens aufgestellt. Unser Mitarbeiter, der bekannte Bergführer Robert Klein, hat sich auf das Begehen von Arbeitsplätzen in der Höhe und das Retten von verunfallten Personen aus Höhen und Tiefen spezialisiert. Als zertifizierter Sicherheitsmanager, Industriekletterer und Ausbilder sowie Gruppenführer für Höhenretter ist er erste Wahl für Schulungen rund um Absturzsicherung. Beste Leute für beste Leistungen! Sie möchten einen Sachkundigen ausbilden lassen, der berechtigt ist, die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene jährliche Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz durchzuführen? Dann buchen Sie bei uns die Grundausbildung für die Anwendung der PSAgA und deren Überprüfung.
Absturzsicherung gesetzliche Vorschriften Deutschland – wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich muss die Unfallverhütung bei Gebäudedächern bereits bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Die Flachdachrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks besagen, dass bei Dächern mit Abdichtung, die zur Installation von Absturzsicherungen erforderlichen Anschlagpunkte bereits im Bauplan vermerkt werden sollten.
Laut Arbeitsstättenverordnung und dem deutschen Baurecht sind Gebäudebetreiber für die Dachsicherheit zuständig. Auf beruflicher Ebene fällt diese Verantwortung auf den jeweiligen Arbeitgeber zurück. Dieser ist verpflichtet eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute weisungsbefugte Person mit der Kontrolle der Maßnahmen zu beauftragen.
Doch auch wenn die Firmen hier in der Pflicht stehen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut §15 ArbSchG sow § 21 Abs. 1 SGB VII eine Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz.
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens in der eigenen Betriebsstätte stellt einen Sonderfall dar: Auch wenn beide Parteien im Interesse des Schutzes der gefährdeten Personen handeln sollten, ist in einem solchen Fall in letzter Instanz der Arbeitgeber für den Unfallschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Im privaten Bereich liegt die Haftung beim jeweiligen Bauherrn
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